Abmeldung vom Schulbesuch und bei Krankheit

Sollte ihr Kind krank sein , ist dies bis spätestens 8.00 Uhr im Sekretariat oder der Schulleitung mitzuteilen. Anrufbeantworter ist eingeschalten.

Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, welche den Besuch der Einrichtung untersagt, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns die Diagnose mit.

Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes sollten Grundschüler bei Magen- Darmerkrankungen 48 Stunden symptomfrei sein, ehe sie die Einrichtung wieder betreten.

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Denken Sie bitte auch an die Abmeldung der Essenbestellung für ihr Kind.
Schlemmereck Klemm